Die Marktordnung (für Händler und Heerlager - verbindlich)

1 - Allgemeines

Alle Beteiligten verpflichten sich, die erfolgreiche Durchführung des Marktes zu fördern und nach besten Kräften zu unterstützen. Sie sichern zu, bei der Darstellung ihres Gewerbes, Handwerks, Handels und in der Darstellung ihrer Person die größtmöglichste "Ambientigkeit" zu wahren.


2 - Aufbau der Marktstände / Lager

Der Aufbau der Stände und Lager ist in der Zeit von Freitag ab 15.°° Uhr möglich ( wenn es nicht anders geht und der Aufbau leicht ist, bis Samstag 10.°° Uhr - Anfahrt auf das Gelände ist dann nicht immer gewährleistet). Die ungefähre Ankunftszeit (Datum / Uhrzeit) auf dem Gelände bitte der Marktleitung spätestens 2 Tage vorher mitteilen. Die Marktleitung ist Freitag ab 15.°° Uhr vor Ort, um die Standplätze zuzuweisen und auf dem Handy erreichbar. Die Ankommenden sollten sich zeitnah nach dem Eintreffen bei der Marktleitung melden.
Der Aufbau und Bezug der Marktstände inklusive Dekoration muss am Samstag und Sonntag jeweils eine halbe Stunde vor Marktbeginn abgeschlossen sein.
Stände und Zelte sollten möglichst historisch wirken - Werbung und andere Aufdrucke sind so zu verdecken, dass sie aus dem Sichtfeld der Besucher verschwinden. Nicht erlaubt sind Gartenpavillons mit Fenster o. ä. einfache Pavillons müssen ansprechend abgedeckt und verkleidet werden, damit es „stimmig“ ist.Sonnensegel aus Tuch in gedeckten Farben sind erlaubt. 
Die Stand- und Lagerplätze sind so zu verlassen, wie sie zu Anfang des Marktes vorgefunden wurden.


3 - Abbau der Marktstände / des Lagers

Sonntags beginnt das Einräumen und der Abbau nach Marktschluss (18.°° Uhr). Es wird darauf hingewiesen, dass die Stände erst geschlossen werden und das Einräumen und Wegpacken erst beginnt, wenn den Markt offiziell geschlossen hat.
Alle zugewiesenen Standplätze (Markt + Lager) sind nach dem Abbau in dem Zustand zuverlassen, in dem sie vorgefunden wurden. Für eventuelle Schäden ist der Betreiber haftbar.


4 - Marktzeiten

In der Regel (Abweichungen werden natürlich vorher bekanntgegeben)
am Samstag, von 11.°° bis 22.°° Uhr
am Sonntag, von 11.°° bis 18.°° Uhr
Jeweils 30 Min. vor Öffnung haben alle Beteiligten ihren Stand und die Zelte aufzuräumen, d. h. alle moderne Sachen sind aus dem Sichtfeld der Besucher zu entfernen (Zigaretten, Handys, Bierflaschen, Pet-Flaschen, Sonnenbrillen, Holzkohletüten, etc.).


5 - Abnahme der Marktstände / des Lagers

Die erforderlichen Unterlagen (Prüfungsbescheinigungen der Gewerbetreibenden) sind an der Betriebsstätte aufzubewahren - für den Fall einer Überprüfung der Behörden. Dies gilt insbesondere für die Versorger (Gesundheitsausweise, Abnahmebescheinigungen, etc.) und für steuerpflichtige Gewerbetreibende.


6 - Stände

Sämtliche Mitwirkende, seien sie nun Vertreter des Handwerkes oder des Handels, sind für die mittelalterlich-fantastische Ausgestaltung, Dekoration und Beleuchtung ihres Standes selbst verantwortlich. Sämtliche sichtbaren Gegenstände sollten in ein mittelalterliches oder fantastisches Ambiente passen.
Zur Beleuchtung sollten Öllampen, Kerzen, Laternen und Fackeln verwendet werden. Diese Beleuchtungsmittel dürfen allerdings nicht unbeaufsichtigt bleiben und müssen den neuzeitlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Elektrisch verstärkte Beschallung mit Musik an den Ständen ist nach Absprache mit der Orga unter Umständen erlaubt.
Der Stand muss während der Öffnungszeiten des Marktes sowie bei jedem Wetter geöffnet und besetzt sein und alle Handwerker sollten sich aktiv mit ihrem Handwerkszeug beschäftigen.
Alle Betreiber verpflichten sich, für ihre Angebote/Darbietungen die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Lebensmittelhygiene, Unfallverhütung etc.) einzuhalten. Weiterhin haften die Betreiber für Schäden gegenüber Dritten und auch der Marktleitung,die durch den Betrieb des Standes bzw. durch die Darstellung oder sonstigen Handlungen entstehen.


7 - Warenangebot

Alle zum Kauf angebotenen oder ausgestellten Produkte sollten in Material, Form und Verarbeitung weitgehend mittelalterlichem/fantastischem (Kunst)-Handwerk entsprechen.


8 - Wasser / Strom

Wasser- und Strom ist in begrenztem Umfang im Veranstaltungsgelände vorhanden. Wasserschläuche und Stromkabel sind selbst mitzubringen und zu „tarnen“. Verkaufsstände mit Wasser- und Stromverbrauch werden in die Nähe dieser Verteiler gestellt. Bitte vorher Bescheid geben, wenn Strom oder Wasser gebraucht wird, damit entsprechend die Plätze verteilt werden können.


9 - Nachtruhe

Alle Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass es zu keiner Ruhestörung kommt. Denkt auch an Eure Nachbarn und die Anwohner, die evtl. schlafen möchten. Nachtwache wird vor jedem Markt eingeteilt und der Platz wird "beobachtet", das heißt also nicht, das 
eine " Objektsicherung" geboten wird. Natürlich hat jeder auf sein eigenes Zelt zu achten.


10 - Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge jeglicher Art gehören nicht ins Bild eines mittelalterlichen/fantastischen Marktes. Daher sind sie an allen Veranstaltungstagen bis eine Stunde vor Öffnung auf die zugewiesenen Parkplätze zu fahren. Frühestens am Sonntagabend ab 18.°° Uhr darf der Marktbereich wieder befahren werden, wenn der Markt offiziell beendet wurde.


11 - Parken

Nach Beendigung des Aufbaus sind die Teilnehmerparkplätze zu nutzen, da Parkplätze nur in geringer Zahl vorhanden sind. Der "Teilnehmerparkplatz" ( falls vorhanden) ist in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung. Es ist zu beachten, keine Einfahrten zuzuparken und die Rettungswege freizuhalten.


12 - Gewandung / Kleidung

So mittelalterlich oder fantastisch wie möglich. Der Markt ist keiner ausdrücklichen Epoche zugeordnet. Kleidung aus dem Kostümverleih (Kunstfaser), Faschingskostüme, neuzeitliche Trachten, allzu sichtbare neuzeitliche Schuhe, neuzeitliche Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen etc. Uhren und Handys sind nicht unbedingt erwünscht. 
Bei den Schaukämpfen und Feuerdarbietungen sind feste Schuhe zu tragen. 
Handy, Funk und Notebooks / Laptops dürfen nur hinter den Kulissen, für die Besucher nicht wahrnehmbar, verwendet werden.


13 - Hunde und anderes Getier

Hunde sind an der Leine zu führen. Die Sicherheit der Besucher geht vor. Die "Hinterlassenschaften" sofort zu beseitigen.
Zugelassen sind alle Arten von Tieren, soweit sie nicht unter die Artenschutzgesetze fallen.Die Tiere müssen, je nach ihrer Art mit ausreichend Wasser und Futter versorgt sein- evtl. Gatter ist selber mit zubringen ( oder mit Absprache der Orga auch vor Ort erhältlich)


14 - Feuer

Beim Umgang und bei Arbeiten mit offenem Feuer und bei der Zubereitung von warmen Speisen ist ein entsprechend geprüfter Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC-Pulverlöscher oder 5 kg Kohlendioxidlöscher) mitzubringen und am Stand zu deponieren.
Das Unterhalten einer offenen Feuerstelle (z.B. Lagerfeuer) ist mit der Marktleitung abzusprechen.
Lagerfeuer nur in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb. Offenes Licht (Kerzen, Öllampen,Fackeln usw.) ist mit äußerster Vorsicht zu verwenden. Jeder Stand / jedes Lager muss ausreichend Sorge tragen, dass im Brandfall schnellstens gelöscht werden kann (gefüllte Holz-/ Wassereimer, Sand, Decken oder ein getarnter moderner Feuerlöscher)! Feuerwache: 2 Personen aus dem Lager sind für die Feuerwache zuständig. Insbesondere nachts ist die Feuerwache aufrecht zu halten oder das Feuer zulöschen.


15 - Rauchen auf dem Gelände

Brennende Zigaretten bitte nicht achtlos wegwerfen (Brandgefahr durch Baumbestand und evtl.Stroh auf dem Gelände). Die Entsorgung der Zigarettenstummel sollte in eigens dafür mitgebrachten Behältnissen erfolgen.


16 - Redeweise / Sprache

Bemüht euch bitte um eine möglichst altdeutsche Sprechweise (Lutherdeutsch, Marktsprache). Eine Anrede mit „Ihr“ und „Euch“ , sowie beim Verkauf und Ausschank nicht „Euro“, sondern „Silberlinge“ oder „Euronen“ zu verlangen erfreut die Besucher und schafft direkt mittelalterliches/fantastisches Ambiente. Wer vermag, kann sich auch den einen oder anderen Satz aus etwas „angestaubten“ Worten zum ständigen Gebrauch zulegen.


17 - Sicherheit

Die Kontaktpersonen der jeweiligen Betreiber und Teilnehmergruppen sind für die Sicherheit in der Gruppe verantwortlich.
Zeltabspannungen sind so zu sichern, dass insbesondere nachts eine Gefahr des Stolperns ausgeschlossen wird.


18 - Toiletten

Für alle Marktteilnehmer stehen in der Nähe Toiletten zur Verfügung, die während des Marktes teilweise auch von Besuchern und Gästen benutzt werden. Bitte achtet selbst darauf, die Toiletten in einem akzeptablen Zustand zu hinterlassen.


19 - Waffen

Zu einem Mittelalterfest gehören als Ergänzung vieler Gewandungen auch Waffen. Natürlich gilt es immer, die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes zu beachten, bzw. im Grauzonenbereich (Dekorwaffen, Theaterwaffen, Sportwaffen und so genannte Schaukampfwaffen) gesunden Menschenverstand einzusetzen und unsere Richtlinien einzuhalten! Scharfe Waffen sind natürlich grundsätzlich verboten! Messer, die zum Essen oder fürs Handwerk notwenig sind, fallen nicht darunter.„Sportwaffen“ (wie z.B. Armbrust und Bogen) sind ausschließlich auf die Benutzung im abgesicherten Bereich an den jeweiligen Ständen, bzw. im Rahmen von Vorführungen beschränkt. Schaukampfwaffen (Schneide stärker als 2 mm) sind „am Mann“ zugelassen. Gäste, die als Gewandete unser Fest besuchen und eine solche Waffe mitführen, müssen 18 Jahre alt sein. Diese Waffen werden nur im abgesperrten Bereich in so genannten Schaukämpfen vorgeführt. Der Waffenträger darf diese Waffen nicht im alkoholisierten Zustand mit sich führen, bzw. ist 
für ihre sichere Verwahrung verantwortlich.Sämtliche Waffen sind so aufzubewahren, dass sie vor dem Zugriff von unbefugten Dritten
gesichert sind. Sollte es doch zum Diebstahl von Waffen kommen, so ist dies sofort der Marktleitung zu melden.


20 - Schaukämpfe/Feuerdarbietung

Schaukämpfe jeglicher Art sind nur in dem dafür vorgesehenen Bereich erlaubt. Die Akteure sind selbst für die Sicherheit ihrer Schaukampfvorführungen verantwortlich. Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Teilnahme am Schaukampf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen ( erziehungsberechtigte Person) der jeweiligen Gruppe erlaubt. Das Gleiche gilt auch für die abendliche Feuerdarbietung .


21 - Abschließendes

Bei Fragen wendet euch gerne an die Marktleitung. Folge ist auch den jeweiligen "Hortvorständen" zu leisten, wenn es dem guten Gelingen des Marktes beiträgt. Bewusstseinveränderne Drogen werden auf dem gesamten Marktgelände insbesondere während der Marktzeiten nicht geduldet und führt nach einer einmaligen Verwarnung zum sofortigen Verweis.
Bei Verstößen gegen die oben stehenden Vereinbarungen können wir den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.
Wir haften nicht für Ausfall oder Störung des Festes infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung.